Seniorenhilfe Kandel e.V.
Hilfsgemeinschaft für Pflegebedürftige         
 
 
 

Willkommen!

Wir schließen die Lücke zu den medizinischen Pflegediensten, die meist für die Belange und Verrichtungen des Haushaltes nicht die Zeit oder das Personal haben. Ihnen bleibt die körperbezogene Pflege vorbehalten.

Unsere Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Unterstützung im Haushalt. Näheres dazu finden Sie unter der Rubrik "Leistungen".

Alle Menschen, denen ein Pflegegrad zuerkannt wurde, haben Anspruch auf die sog. Entlastungs-leistungen der Pflegekassen von 131 Euro monatlich bzw. 1.572 € jährlich, gültig ab 01.01.2025.  

Die Entlastungsbeträge werden unabhängig vom Pflegegeld nur auf Abrechung eines dafür landesrechtlich registrierten Anbieters erstattet. Diese Registrierung besitzen wir.

Entlastungsbeträge die in einem Jahr nicht in Anspruch genommen wurden werden zunächst übertragen und entfallen zum 30.06. des Folgejahres.   

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme des bestehenden Umwandlungs-anspruches, den Entlastungsbetrag um maximal 40% des im jeweiligen Pflegegrad zustehenden Pflegesachleistungsbetrages zu erhöhen. 

Das Pflegegeld wird bei Wahl dieser Variante um den entsprechenden Prozentsatz gekürzt. Damit steht Ihnen jedoch mehr Geld für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung.

Berechnungsbeispiel für Pflegegrad 2:

Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistung 796 €, Entlastungsbetrag 131 €, gültig ab 01.01.2025.

40% von 796 € = 318,40 € plus 131 € = 449,40 €, die Ihnen für Entlastungsleistungen zur Verfü-gung stehen. 40% von 347 € = 138,80 € anteilige Pflegegeldkürzung = Pflegegeld 208,20 €. Insgesamt stehen Ihnen mit diesem Pflegegrad 449,40 € plus 208,20 € = 657,60 € zur Verfügung.

Verglichen mit zuvor (347 € plus 131 € = 478 €) ergibt sich eine um 657,60 € - 478 € = 179,60 € höhere Liquidität.

Nehmen Sie zusätzlich auch Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch, verkürzt sich ihr Pflegegeld nochmals um den entsprechenden Prozentsatz.

Darüber hinaus sind noch weitere Leistungskombinationen denkbar. Beispielsweise können die Leistungen auch mit der sog. Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege verbunden werden, wenn Ihre pflegenden bzw. unterstützenden Angehörigen oder Bekannten verhindert sein sollten.

Hierfür steht im Pflegegrad 2 ab 01.07.2025 ein jährliches Budget i. H. v. 3.539 € zur Verfügung.

Alle Möglichkeiten an dieser Stelle aufzuführen wäre zu umfangreich. Gerne ermitteln wir die für Sie und Ihren Pflegegrad in Frage kommenden Kombinationsmöglichkeiten.

Erleichtern Sie sich also den Alltag und verbessern Ihre Lebensqualität mit diesen Angeboten, gibt es 3 Möglichkeiten der Abrechnung: 

1. Wir rechnen für Sie direkt mit den Pflegekassen ab.

2. Wir stellen die Rechnung an Sie, Sie treten in Vorleistung, reichen die Rechnung bei  Ihrer Kasse ein und erhalten die Rückerstattung.

3. Sie zahlen selbst, falls mangels Pflegegrad kein Anspruch besteht.

Unsere Helfenden sind alle gemäß § 45 a/b SGB XI qualifiziert und zertifiziert sowie nach den rechtlichen Kriterien zuverlässigkeitstüberprüft. Sie werden regelmäßig geschult und weiter-gebildet.

Sollte entgegen aller Sorgfalt doch einmal ein kleiner Schaden eintreten, so sind wir dagegen umfangreich versichert.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!




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